- Unternehmen in St. Vincent und den Grenadinen sind verpflichtet, Jahresabschlüsse beim IBCR einzureichen.
- Unternehmen in St. Vincent und den Grenadinen sind verpflichtet, eine jährliche Hauptversammlung abzuhalten und genaue Aufzeichnungen über ihre Versammlungen und Beschlüsse zu führen.
- Unternehmen in St. Vincent und den Grenadinen sind verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter zu ernennen und einen eingetragenen Firmensitz in St. Vincent und den Grenadinen zu unterhalten.
Bitte beachten Sie, dass sich Vorschriften und Gesetze ändern können. Für die aktuellsten Informationen sollten Sie sich an einen professionellen Dienstleister oder das IBCR wenden.